Ihre Spende:

Unterstützen Sie Projekte für Demokratie und Frieden.

Eine Spende bringt Ihnen steuerliche Vorteile

Mit dem rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen “Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements” sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen deutlich verbessert worden.

Mit einer Zuwendung an die als gemeinnützig annerkannte Stiftung Friedliche Revolution unterstützen Sie nicht nur die Arbeit der Stiftung, Sie können auch selbst steuerlich davon profitieren.

Der allgemeine Spendenabzug beträgt nun 20 % des jährlichen Gesamteinkommens bzw. bei Firmen maximal 0,4 % der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter. Spendenbescheinigungen stellen wir Ihnen gerne aus.

Langfristige Unterstützung als Option

Sie können die Stiftung auch langfristig unterstützen, in dem Sie zustiften. Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen und bringen der Stiftung damit für die Zukunft höhere Erträge, die der Arbeit der Stiftung dann wieder zu Gute kommen. Zustiftungen können bis zu einer maximalen Höhe von 1 Mio. Euro über 10 Jahre als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Beträgt die Zustiftung mindestens 500 Euro, erhalten Sie zusätzlich Sitz- und Stimmrecht in der Stifterversammlung.

Auch bei testamentarischen Zuwendungen an die Stiftung und bei der Überlassung geerbter Vermögenswerte an die Stiftung gibt es steuerliche Vergünstigungen. Bitte wenden Sie sich an den Vorstand der Stiftung, der Sie gerne weiter berät.

Ihre Spende mit PayPal

Unterstützen Sie unsere Tätigkeit mit Ihrer Spende.

Rechtsform: Stiftung privaten Rechts eingetragen im Stiftungsregister des Landes Sachsen, Registernummer: 03/2009

Bankverbindung: Sparkasse Leipzig
IBAN: DE35 8605 5592 1100 1111 11          
BIC: WELADE8LXXX

Für Ihre Rückfragen zum Thema "Spenden" stehen wir gern zur Verfügung.

Die Stiftung Friedliche Revolution ist eine gemeinnützige Organisation und darf Spendenbescheinigungen ausstellen. Sie können damit Ihre Spenden von der Steuer absetzen.

Mit Ihrer Hilfe
gehen wir weiter

So bewirkt ein Testament noch nach Ihrem Lebensende Gutes

Im Geist der Friedlichen Revolution von 1989 initiieren wir verschiedene Projekte und Aktionen für Demokratie, kulturelle Vielfalt, Frieden und den Erhalt unserer natürlichen Umwelt. „Wir gehen weiter“ und motivieren Menschen heute und auch kommende Generationen, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen und Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Möglich werden unsere Projekte durch private und institutionelle Spenden sowie ehrenamtliche Tätigkeit.

Sie können aber auch noch nach Ihrem Lebensende Gutes bewirken. Wenn Sie Ihr Vermögen oder einen Teil davon der Stiftung hinterlassen, kommt diese Unterstützung vollumfänglich unserer Arbeit zu Gute. Denn unsere Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und damit von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Mit Ihrem Erbe ermöglichen Sie der Stiftung unabhängiges und langfristiges Arbeiten. Denn testamentarische Zuwendungen können (anders als Spenden) zu einem deutlich späteren Zeitpunkt nach Erhalt eingesetzt werden

Erfolge unseres Tuns sind somit auch Ihr Verdienst.

Mehr Information zum Thema “Vererben” erhalten Sie in unserer Broschüre.

Gemeinnützigkeit

Steuernummer 231/140/26859

Unsere Stiftung wurde vom Finanzamt Leipzig II (Steuernummer 231/140/26859) am 27.02.2024 als gemeinnützig bestätigt; u.a. wegen folgender gemeinnütziger Zwecke:

  • Förderung von Volks- und Berufsbildung,
  • Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  • Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch und religiös Verfolger, für Flüchtlinge und Vertriebene,
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
  • allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens.

Eine vollständige Auflistung unserer gemeinnützigen Zwecke findet sich in der Satzung der Stiftung.
Die Stiftung ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Sie ist nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

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